Kontakt zu mit Corona infizierten Personen – Gesundheitsamt sieht bei Symptomfreiheit keinen Handlungsbedarf

Bisher ist uns bekannt, dass in der weiterführenden Schule ein Elternteil Kontakt zu einer mit Corona infizierten Person hatte. Symptome sind weder bei dem Elternteil noch bei seinen Kindern feststellbar. Die betroffenen Kinder werden dennoch in der kommenden Woche nicht in der Schule sein. Wir haben in diesem Fall mit dem Gesundheitsamt telefonisch Rücksprache gehalten. Solange die betroffenen Personen keine Symptome aufweisen, sieht dieses keinen konkreten Handlungsbedarf.

Veröffentlich in der Kategorie "Corona" am 15.03.2020

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