AGFS-Stellungnahme nach dem Urteil

Die Verkündung des Urteils des sächsischen Verfassungsgerichtshofes vom 15.11.2013 zur Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft kann als eine Sternstunde des demokratischen Rechtsstaates angesehen werden.

Der Klage wurde in vollem Umfang Recht gegeben und es wurden umfangreiche Anforderungen an erforderliche Neuregelungen gestellt. Ausgehend von dem Auftrag der sächsischen Verfassung, dass Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft die Bildung der Jugend gewährleisten, wurde ausgeführt, dass dafür auch vergleichbare Bedingungen erforderlich sind, der Staat also auch neben den Schulen in öffentlicher Trägerschaft für eine angemessene Förderung der freien Schulen verantwortlich ist. So wurde gefordert, dass bei der Bemessung der Bezuschussung die Gesamtkosten an sächsischen Schulen zu betrachten sind und in einem transparenten Verfahren die Zuschüsse abgeleitet werden müssen. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber sicherzustellen, dass Annahmen der getroffenen Regelungen dauerhaft zutreffend sind, die gesetzlichen Regelungen also ständig evaluiert werden müssen. Die Schulgelderstattung, die bisher nur aus sozialen Gründen vorgesehen war, darf nicht wegfallen, sie ist vielmehr auszuweiten. Bei der Frage der Lernmittelfreiheit sind die freien Schulen wie die öffentlichen zu behandeln. Auch eine Wartefrist vor der Bezuschussung muss neu geregelt werden: 4 Jahre ohne finanziellen Ausgleich sind verfassungswidrig. Der Verfassungsgerichtshof hat deutlich herausgearbeitet, dass die Regelungen der sächsischen Verfassung für freie Schulen über die Anforderungen aus dem Grundgesetz hinausgehen, sie müssen nun aber in rechtliche Regelungen übersetzt werden. 

Der gestellte Zeitrahmen für die Neuregelungen bis Ende 2015 ist zwar weit, sollte aber durch eine Übergangsregelung abgefedert werden. Die sächsischen Schulen in freier Trägerschaft werden versuchen, im konstruktiven Gespräch mit den Abgeordneten den Neugestaltungsprozess zu unterstützen.

 

Das ausführliche Urteil sowie die Pressemitteilung des Gerichts finden Sie
auf unserer Startseite www.freie-schulen-sachsen.de

Veröffentlich in der Kategorie "Sonstiges" am 15.11.2013

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